Schnelltests werden bereits ab nächster Woche verpflichtend

22.4.21

Nach dem heute verabschiedeten Infektionsschutzgesetz wird der Nachweis zweier negativer Schnelltests pro Woche für Kinder wie Lehrkräfte, Fachkräfte oder Betreuer*innen verpflichtend.

Bitte beachten Sie: Dies ist ein Gesetz, das umgesetzt werden muss. Ein Widerspruch hat in diesem Falle keine Wirksamkeit.

Wir werden Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag jeweils zum Unterrichtsbeginn die Selbsttests in den Klassen durchführen lassen. Sollten Sie nicht wünschen, dass Ihr Kind einen Selbsttest durchführt, können Sie alternativ ein negatives Testergebnis einer der vielen Teststationen oder einer Arztpraxis, das nicht älter als 24 Stunden ist, vorlegen. Bitte beachten Sie: Nicht getestete Kinder dürfen die Schule nicht betreten!

Wir werden Sie so schnell wie möglich informieren, wenn wir Neuigkeiten und Ergänzungen zu diesem Beschluss haben. Das Elternschreiben der Ministerin dazu finden hier: