Update: Selbsttest auch zu Hause möglich!

23.4.21

Die Voten aller zuständigen Gremien sind mittlerweile eingegangen, daher gilt bereits ab Montag: Ein Schnelltest für die Kinder darf auch zu Hause durchgeführt werden. Die Tests müssen jedoch von den Eltern selbst besorgt, finanziert und durchgeführt werden. Danach muss das negative Ergebnis durch die „qualifizierte Selbstauskunft“ der Eltern (s. Download) bestätigt werden. Nur mit dieser Mitteilung, die nicht älter als 24 Stunden sein darf, können die betroffenen Kinder am Unterricht teilnehmen.

„Qualifizierte Selbstauskunft“ als Download: