24.11.2021
Ab dem heutigen Mittwoch tritt ein neuer Hygieneplan in Kraft – wichtigste Änderung ist hier die 3-G-Regel am Arbeitsplatz, die nun durch die Schulleitung kontrolliert und dokumentiert wird. Die 3-G-Regel gilt auch für alle Besucher*innen: Wer also zum Elterngespräch o.ä. in die Schule kommt, muss einen gültigen Nachweis eines Covid-19-Tests, einer Impfung oder einer Genesung vorlegen.
Viele Eltern sind im Falle eines Erstkontaktes verunsichert, wie weiter verfahren wird. Hier nochmals die derzeit gültigen Vorkehrerungen, die getroffen werden müssen bzw. können:
- Ein positiver Schnelltest bedeutet immer, dass Ihr Kind nicht in die Schule kann und einen PCR-Test durchführen muss. Wenden Sie sich dazu an Ihre ärztliche Vertrauensperson. Geben Sie dringend in der Schule und im Gesundheitsamt Bescheid.
- Wenn Sie unsicher sind, weil Ihr Kind Kontakt zu einer nachträglich positiv getesteten Person hatte: Halten Sie es lieber einen Tag früher als später zu Hause, auch wenn Sie noch keine Information vom Gesundheitsamt erhalten haben. Sie können Ihr Kind auch dazu anhalten, Maske zu tragen, bis Sie Sicherheit haben.
- Wenn wir von einem positiven Fall Kenntnis erhalten, tragen die Kinder der betreffenden Klasse grundsätzlich Maske auch am Platz und werden fünf mal in Folge täglich getestet. Das Masketragen kann aber auch freiwillig anlasslos durchgeführt werden, das gibt nochmal mehr Sicherheit.
Bisher wurden die Coronaviren an unserer Schule im privaten Bereich und in Vereinen weitergegeben. Das kann sich natürlich schnell ändern. Wir tun unser Bestes, dass es nicht dazu kommt – helfen auch Sie mit, indem Sie in dieser sensiblen Zeit verantwortungsvoll handeln!