Neue Regeln im Umgang mit Corona ab 26.11.2022

24.11.22

Liebe Eltern,das Bildungsministerium hat uns über die neuen Regelungen in Bezug auf die Änderung der Corona-Verordnung ab dem 26.11.22 informiert. Ich zitiere Ihnen im Folgenden aus diesem Schreiben zu Ihrer Kenntnisnahme:

1) Maskenpflicht

Wer positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurde oder einen Selbsttest mit positivem Ergebnis durchgeführt hat, ist nach der neuen Regelung verpflichtet, außerhalb der eigenen Wohnung eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Die Maskenpflicht entfällt frühestens nach fünf Tagen nach Durchführung des Tests. Voraussetzung ist, dass zu diesem Zeitpunkt seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht.

Die Maskenpflicht endet spätestens nach Ablauf von zehn Tagen.

Die Maske darf abgesetzt werden, sofern

  • im Freien ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann

oder

  • ausschließlich Kontakt zu anderen positiv getesteten Personen besteht

oder

  • sich eine positiv getestete Person allein in einer geschlossenen Räumlichkeit aufhält.

Ist das Tragen einer Maske z. B. aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, besteht Absonderungspflicht.

2) Verhalten im Krankheitsfall

Generell gilt weiter: Wer krank ist, soll zu Hause bleiben! Das heißt, symptomatisch erkrankte Schülerinnen und Schüler sollen ebenso wie Lehrkräfte die Schule nicht besuchen, unabhängig davon, ob eine Infektion mit dem Coronavirus, einem Influenzavirus oder einem anderen Krankheitserreger vorliegt. Damit schützen sie sich selbst und andere und tragen zu einem gut laufenden Schulbetrieb bei.

3) Verhalten im Fall einer symptomlosen Infektion

Im Fall einer symptomlosen Infektion sind sowohl Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte als auch pädagogische Fachkräfte unter Beachtung der Maskenpflicht weiter zum Schulbesuch verpflichtet.

4) Meldepflicht

Mit dem Wegfall der Absonderungsverordnung entfällt die bisherige

Meldepflicht für den Schulbereich. Die Eltern sind nicht mehr verpflichtet, die Schulleitung über den Infektionsfall zu informieren;

Ebenso entfallen die Meldungen der Schule an das zuständige Gesundheitsamt sowie die anonymisierte Information an die Sorgeberechtigten der Schülerinnen und Schüler oder Kinder aus der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe oder Betreuungskohorte, in der die Infektion aufgetreten ist.

5) Einsatz von schwangeren Lehrerinnen im Präsenzunterricht

Derzeit wird auch geprüft, ob schwangere Lehrerinnen wieder im Präsenzunterricht eingesetzt werden können. (…)

6) Allgemeine Hygiene- und Infektionsschutzregeln & aktualisierter Hygieneplan

Darüber hinaus gelten selbstverständlich die allgemeinen Hygiene-

und Infektionsschutzregeln für alle weiter:

Einhaltung der persönlichen Hygiene; regelmäßiges Lüften der Unterrichtsräume sowie die Empfehlung zum freiwilligen Tragen

einer Maske.

Der aktualisierte 19. Hygieneplan-Corona sowie aktualisierte FAQs

Werden Ihnen in Kürze zur Verfügung gestellt. Darin werden auch Hinweise zum Musik- und Sportunterricht sowie zur Verpflegung im Rahmen des Ganztags enthalten sein.

(…)