Es gibt wichtige Gründe, für die Sie um Urlaub für Ihr Kind bitten können, wie beispielsweise religiöse Feste, Familienfeiern oder ähnliches. Bis zu drei Tagen kann Ihnen die Klassenleitung, darüber hinausgehend nur die Schulleitung Urlaub gewähren. Urlaubstage, die unmittelbar vor oder nach Schulferien liegen, sollten grundsätzlich nur in absoluten Ausnahmefällen durch die Schulleitung genehmigt werden.
Für alle Fälle gilt: Stellen Sie Ihren Antrag bitte schriftlich und erläutern Sie Ihre Gründe! Sie erhalten von uns dann auch ein offizielles Schreiben, sodass Sie bei Fragen (beispielsweise am Bahnhof oder Flughafen) darauf verweisen können. Verpasste Unterrichtsinhalte sind zudem in Ihrer Verantwortung nachzuarbeiten.